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Verschärfung der Managerhaftung nach dem StaRUG
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Verschärfung der Managerhaftung
25.10.2023 | 16:00 - 17:30 Uhr

Was wir Ihnen bieten

Die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) erfolgt aus unterschiedlichen Motiven, wie bspw. steuerliche Vorteile, aber auch wegen der Haftungsbeschränkung.

Seit dem 01.01.2021 ist das StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet haftungsbeschränkte Unternehmen, ein Risiko-Früherkennungssystem zu etablieren. Fehlt ein solches System und gerät das Unternehmen aufgrund von sogenannten bestandsgefährdeten Risiken in eine schwierige Lage, haften Geschäftsführer und leitenden Angestellten über die Stammeinlage hinaus auch mit ihrem Privatvermögen.

In dieser Veranstaltung werden folgende Inhalte behandelt:

  • Was genau verbirgt sich hinter der Gesetzgebung des StaRUG und warum wurde es eingeführt?
  • Welche konkreten Haftungsgrundlagen sind für Sie als haftungsbeschränkte/r Unternehmer/in relevant?
  • Wie lassen sich bestandsgefährdete Risiken definieren und wie wirken sie sich auf Ihr Unternehmen aus?
  • Was ist ein Risiko-Früherkennungssystem und zu was muss dieses in der Lage sein?
  • Anhand eines realen Praxisfalls gehen wir auf ein wegweisendes Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg ein.
  • Darüber hinaus, erhalten Sie effektive Lösungsansätze, um Ihr Privatvermögen bestmöglich zu schützen.

Verpassen Sie nicht diese Gelegenheit und setzen Sie ein klares Zeichen für den Schutz Ihres Privatvermögens!

 

MI 25.10.2023 von 16:00 bis 17:30 Uhr

1. Einführung ins Thema
2. Konkrete Haftungsgrundlagen (was versteht man unter bestandsgefährdenden Risiken?)
3. Fall aus der Praxis – Wie u.a. Das OLG Nürnberg entschieden hat
4. Lösungsansätze
5. Q/A

Ihre Gastgeber und Dozenten
Markus Czogalla
Markus Czogalla
IHK Südlicher Oberrhein

Justiziar

Alexander Radtke
Alexander Radtke
BVSV-Gewerbezentrum Bühl

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