CBAM – Neue Berichtspflichten durch die CO2-Grenzausgleichsabgabe
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CBAM - Neue Berichtspflichten
19.09.2023 | 09:00 - 10:30 Uhr
Was wir Ihnen bieten
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) wird große Teile der deutschen Industrie betreffen. Alle Unternehmen innerhalb der EU, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoffe sowie zahlreiche daraus hergestellte Produkte importieren, müssen diese Importe ab 1. Oktober 2023 melden. Perspektivisch ist mit einer Ausweitung der betroffenen Produkte zu rechnen.
Zunächst besteht nur Meldepflicht, wenn die Produkte in den zollrechtlich freien Verkehr der EU importiert werden. Ab 2026 müssen dann Zertifikate kostenpflichtig erworben werden.
Der Impulsvortrag stellt die Grundzüge des Systems dar und erläutert mögliche Vorgehensweisen, wie Unternehmen sich vorbereiten können.
Ihre Gastgeber und Dozenten
Susi Tölzel
IHK Südlicher Oberrhein
Referentin Auslandsmärkte und Zoll