

Brandschutzhelfer - Säule der Notfallorganisation nach § 10 ArbSchG
in Präsenz | Teilnahmegebühr: 240,00 €
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8. Mai 2023, 14:00 - 18:30 Uhr (MESZ)
Was wir Ihnen bieten
Am Montag, den 8. Mai bietet die IHK Südlicher Oberrhein in Lahr die Veranstaltung "Brandschutzhelfer - Säule er Notfallorganisation nach § 10 ArbSchG" an.
Der Arbeitgeber hat laut Arbeitsschutzgesetz § 10 Beschäftigte zu benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Er hat diese regelmäßig zu unterweisen.
Diese Anforderungen werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2."Maßnahmen gegen Brände" konkretisiert. Soweit keine besondere Brandgefahr vorhanden ist, sind 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sollen Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Personen berücksichtigt werden.
Neben den gesetzlichen Vorgaben der ASR zu Brandschutzhelfern haben die gesetzlichen Unfallversicherungsträger mit der DGUV I 205-023 die Rahmenbedingungen für Ausbildung und Befähigung von Brandschutzhelfern festgelegt.
Wer sollte teilnehmen
Brandschutzhelfer und Personen, die künftig als Brandschutzhelfer benannt werden sollen.
MO 08.05.2023 von 14:00 - 18:30 Uhr
Im Rahmen der Ausbildung von Brandschutzhelfern werden insbesondere die folgenden Punkte angesprochen:
- Aufgaben des Brandschutzhelfers
- Brandrisiken im Betrieb, Brandverläufe, geeignete Löschmittel
- Organisatorischer Brandschutz (Verhalten bei Bränden, Evakuierung, Alarm- und Rettungsplan, Brandschutzordnung)
- Technischer Brandschutz (Brandmeldeanlagen, Feuerlöschanlagen, Feuerlöscher)
- Abwehrender Brandschutz (Brandbekämpfung)
Dabei wird insbesondere auf die betrieblichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten eingegangen. Die Brandschutzhelfer sollen einen Überblick über ihr zukünftiges Tätigkeitsfeld erhalten und nach der Ausbildung in den Unternehmen Aufgaben des Brandschutzes übernehmen können.
Ihre Gastgeber und Dozenten

Wilfried Baumann
IHK Südlicher Oberrhein
Umweltreferent