Intrahandelsstatistik 2025
Online | Teilnahmegebühr: 140,- €
Donnerstag, 20.02.2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr
0
Tage0
Stunden0
Minuten0
Sekunden
Intrahandelsstatistik 2025
20. Februar 2025, 9:00 - 12:00 Uhr (MEZ)
Was wir Ihnen bieten
Unternehmen, die grenzüberschreitende Warenverkehre mit den EU-Mitgliedstaaten tätigen, sind zur Abgabe von „Intrastat-Meldungen“ verpflichtet, wenn die aktuellen Anmeldeschwellen überschritten wurden.
Erstmals für den Berichtsmonat Januar 2022 sind in der Intrastat-Versendungsmeldung die Angaben zum „Ursprungsland“ und die „USt-ID-Nr.“ des Handelspartners verpflichtend anzumelden. Zudem sind die Änderungen zur Verschlüsselung der „Geschäftsarten“ zu beachten.
Die Intrahandelsstatistik wirft immer wieder Fragen zur Auskunftspflicht, zur Warenbewertung und zur Behandlung besonderer Geschäftsvorgänge auf. Lohnveredelungen, Lagergeschäfte, Teillieferungen, Rücksendungen, Ersatzlieferungen, Reihengeschäfte, Teilzahlungen, Gutschriften und Korrekturen sowie Befreiungen sind die häufigsten Problemfelder.
In der Regel nutzen die Auskunftspflichtigen auch die innerbetrieblichen Informationsquellen der Umsatzsteuer zur Erstellung der Intrastat. Die Zusammenhänge zwischen Intrastat und Umsatzsteuer sind deshalb bedeutsam. Dies gilt insbesondere für die Abgrenzung bzw. die Unterschiede dieser beiden Meldeverpflichtungen.
Für die Intrastat-Auskunftspflichtigen ist es wichtig, sich mit den Bestimmungen und deren Auswirkungen auf die Meldepflicht vertraut zu machen. Im Seminar erhalten die Teilnehmer neben der Einführung in die aktuelle Gesetzgebung auch Hinweise und Informationen zu den wichtigsten Änderungen/Neuerungen, die sich auf die praktische Abwicklung der Intrastat auswirken.
Wer sollte teilnehmen
Mitarbeiter/-innen meldepflichtiger Unternehmen, Spediteure, Dienstleister
Vorkenntnisse sind erforderlich.
Inhalte
- Kurzeinführung in die Intrahandelsstatistik
- Änderungen in der Intrahandelsstatistik
- Sonderfälle (Reihen- und Dreiecksgeschäfte, Lagerverkehre, innergemeinschaftliche Fernverkäufe, Lohnveredelung)
- Berichtigungen (Gutschriften, Stornos, etc.)
- Befreiungen und Vereinfachungen
- Umsatzsteuer und Intrastat (Differenzen, Mahnwesen)
Seminarziele
Sie werden:
- die Rechtsvorschriften und Hilfsmittel kennenlernen,
- die statistischen Anforderungen und Meldepflichten verstehen,
- die geforderten Angaben korrekt ermitteln können,
- die Zusammenhänge und Unterschiede zwischen „Intrastat“ und „Umsatzsteuer“ erfahren,
- sicher auch mit komplexen Fragestellungen umgehen und Lösungswege finden.
Ihre Gastgeber und Dozenten
Petra Steck-Brill
IHK Südlicher Oberrhein
Referentin EU-Märkte / EU-Binnenmarkt
Dipl.-Finanzwirtin Jenny Clermont
Statistisches Bundesamt
Hauptsachbearbeiterin im Statistischen Bundesamt Bonn
Die IHK Südlicher Oberrhein vertritt die Interessen von mehr als 70.000 Unternehmen. Für den Staat übernehmen wir ausgewählte Aufgaben. Wir beraten Startups, etablierte Unternehmen, Fachkräfte und solche, die es werden wollen, organisieren Prüfungen, trommeln bei Kommunen und Verwaltungen für optimale Standortbedingungen. Und wir organisieren zahlreiche Netzwerktreffen und Veranstaltungen.