

Intrahandelsstatistik 2023
Online | Teilnahmegebühr: 120,00 €
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Intrahandelsstatistik 2023
27. Juni 2023, 9:00 - 12:00 Uhr (MESZ)
Was wir Ihnen bieten
Unternehmen, die grenzüberschreitende Warenverkehre mit den EU-Mitgliedstaaten tätigen, sind zur Abgabe von „Intrastat-Meldungen“ verpflichtet, wenn die aktuellen Anmeldeschwellen überschritten wurden.
Erstmals für den Berichtsmonat Januar 2022 sind in der Intrastat-Versendungsmeldung die Angaben zum „Ursprungsland“ und die „USt-ID-Nr.“ des Handelspartners verpflichtend anzumelden. Zudem sind die Änderungen zur Verschlüsselung der „Geschäftsarten“ zu beachten.
Auch fast 30 Jahre nach Einführung der Intrastat kommen immer noch Fragen zur Auskunftspflicht, zur Warenbewertung und zur Behandlung besonderer Geschäftsvorgänge auf. Lohnveredelungen, Lagergeschäfte, Teillieferungen, Rücksendungen, Ersatzlieferungen, Reihengeschäfte, Teilzahlungen, Gutschriften und Korrekturen sowie Befreiungen sind die häufigsten Problemfelder.
In der Regel nutzen die Auskunftspflichtigen auch die innerbetrieblichen Informationsquellen der Umsatzsteuer zur Erstellung der Intrastat. Die Zusammenhänge zwischen Intrastat und Umsatzsteuer sind deshalb bedeutsam. Dies gilt insbesondere für die Abgrenzung bzw. die Unterschiede dieser beiden Meldeverpflichtungen.
Für die Intrastat-Auskunftspflichtigen ist es wichtig, sich mit den Neuerungen und deren Auswirkungen auf die Meldepflicht vertraut zu machen. Im Seminar erhalten die Teilnehmer neben der Einführung in die neue Gesetzgebung auch Hinweise und Informationen zu den wichtigsten Änderungen/Neuerungen, die sich auf die praktische Abwicklung der Intrastat auswirken.
Seminarziele
Sie werden:
- die neuen Rechtsvorschriften und Hilfsmittel kennenlernen
- die statistischen Anforderungen und Meldepflichten verstehen
- die geforderten Angaben korrekt ermitteln können
- die Zusammenhänge und Unterschiede zwischen „Intrastat“ und „Umsatzsteuer“ erfahren
- sicher auch mit komplexen Fragestellungen umgehen und Lösungswege finden
Wer sollte teilnehmen
Mitarbeiter/-innen meldepflichtiger Unternehmen, Spediteure, Dienstleister.
Vorkenntnisse sind erforderlich.
DI 27.06.2023 von 9:00 - 12:00 Uhr
- Änderungen in der Intrahandelsstatistik ab 2022
- Geforderte Informationen und Sonderfälle (Reihen- und Dreiecksgeschäfte, Lagerverkehre, innergemeinschaftliche Fernverkäufe, Lohnveredelung)
- Berichtigungen (Gutschriften, Stornos, etc.)
- Befreiungen und Vereinfachungen
- Umsatzsteuer und Intrastat (Differenzen, Mahnwesen)
Ihre Gastgeber und Dozenten

Petra Steck-Brill
IHK Südlicher Oberrhein
Referentin EU-Märkte / EU-Binnenmarkt

Jenny Gaar
Statistisches Bundesamt (Destatis)