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Intrahandelsstatistik 2024
Online - Teilnahmegebühr: 140,00 € 

- Europa -
IHK-Themenwochen von Januar bis Juni

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21.03.2024 | 09:00 - 12:00 Uhr

 

Was wir Ihnen bieten

Unternehmen, die grenzüberschreitende Warenverkehre mit den EU-Mitgliedstaaten tätigen, sind zur Abgabe von „Intrastat-Meldungen“ verpflichtet, wenn die aktuellen Anmeldeschwellen überschritten wurden.

Erstmals für den Berichtsmonat Januar 2022 sind in der Intrastat-Versendungsmeldung die Angaben zum „Ursprungsland“ und die „USt-ID-Nr.“ des Handelspartners verpflichtend anzumelden. Zudem sind die Änderungen zur Verschlüsselung der „Geschäftsarten“ zu beachten.

Auch fast 30 Jahre nach Einführung der Intrastat kommen immer noch Fragen zur Auskunftspflicht, zur Warenbewertung und zur Behandlung besonderer Geschäftsvorgänge auf. Lohnveredelungen, Lagergeschäfte, Teillieferungen, Rücksendungen, Ersatzlieferungen, Reihengeschäfte, Teilzahlungen, Gutschriften und Korrekturen sowie Befreiungen sind die häufigsten Problemfelder.

In der Regel nutzen die Auskunftspflichtigen auch die innerbetrieblichen Informationsquellen der Umsatzsteuer zur Erstellung der Intrastat. Die Zusammenhänge zwischen Intrastat und Umsatzsteuer sind deshalb bedeutsam. Dies gilt insbesondere für die Abgrenzung bzw. die Unterschiede dieser beiden Meldeverpflichtungen.

Für die Intrastat-Auskunftspflichtigen ist es wichtig, sich mit den Neuerungen und deren Auswirkungen auf die Meldepflicht vertraut zu machen. Im Seminar erhalten die Teilnehmer neben der Einführung in die neue Gesetzgebung auch Hinweise und Informationen zu den wichtigsten Änderungen/Neuerungen, die sich auf die praktische Abwicklung der Intrastat auswirken.

Wer sollte teilnehmen

Mitarbeiter/-innen meldepflichtiger Unternehmen, Spediteure, Dienstleister

Vorkenntnisse sind erforderlich.

DO 21.03.2024 von 09:00 - 12:00 Uhr

Inhalt

  1. Kurzeinführung in die Intrahandelsstatistik
  2. Änderungen in der Intrahandelsstatistik
  3. Sonderfälle (Reihen- und Dreiecksgeschäfte, Lagerverkehre, innergemeinschaftliche Fernverkäufe, Lohnveredelung)
  4. Berichtigungen (Gutschriften, Stornos, etc.)
  5. Befreiungen und Vereinfachungen        
  6. Umsatzsteuer und Intrastat (Differenzen, Mahnwesen)
     

Seminarziele

Sie werden:

  • die neuen Rechtsvorschriften und Hilfsmittel kennenlernen,
  • die statistischen Anforderungen und Meldepflichten verstehen,
  • die geforderten Angaben korrekt ermitteln können,
  • die Zusammenhänge und Unterschiede zwischen „Intrastat“ und „Umsatzsteuer“ erfahren,
  • sicher auch mit komplexen Fragestellungen umgehen und Lösungswege finden. 
Ihre Gastgeber und Dozenten
Petra Steck-Brill
Petra Steck-Brill
IHK Südlicher Oberrhein

Referentin EU-Märkte / EU-Binnenmarkt

Dipl.-Finanzwirtin  Jenny Clermont
Dipl.-Finanzwirtin Jenny Clermont
Statistisches Bundesamt

Hauptsachbearbeiterin im Statistischen Bundesamt Bonn